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Nach Deutschland kamen nach Angaben des Bundeszentrale für politische Bildung von 1955 bis zum Anwerbestopp 1973 etwa 14 Millionen Gastarbeiter und Gastarbeiterinnen, von denen etwa elf Millionen zeitlich begrenzt blieben und nach getaner Arbeit wieder in die Heimatländern zurückreisen.
Abkommen über die Anwerbung von Arbeitskräften schloss Deutschland mit Italien (1955), Griechenland und Spanien (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und dem damaligen Jugoslawien (1968).