IC 661 Prinzregent Frankfurt(M)-München
Ein Prinzregent führt die Regierungsgeschäfte vertretungsweise für einen Fürsten, der selbst hierzu nicht mehr oder noch nicht in der Lage ist. Regent wird meist der nach der Primogeniturordnung nächstberufene regierungsfähige Agnat, also beispielsweise der Kronprinz, sofern er volljährig ist.