SE Mönchengladbach-Dortmund
Im Jahre 1875 wurden der Stadt Gelsenkirchen die Stadtrechte verliehen. Das heißt, eigentlich nur einem Teil der Stadt, die heute diesen Namen trägt – und zwar der „Landgemeinde Gelsenkirchen“, seit 1868 Verwaltungssitz und Hauptort des Amtes Gelsenkirchen: „Auf den Bericht vom 22. November d.Js. will Ich der im Kreise Bochum belegenen Gemeinde Gelsenkirchen die Städte-Ordnung für die Provinz Westfalen vom 19. März 1856 hiermit verleihen und zugleich genehmigen, dass die genannte Gemeinde fortan auf dem Provinzial-Landtag von Westfalen im Stande der Städte vertreten werde“, verfügte am 29. November 1875 Wilhelm I., König von Preußen.