Plattling-Freising

Burgfriedenssäulen in Landshut:

Zur Stadt gehörten außer dem Stadtgebiet, das von der mittelalterlichen Stadtmauer umschlossen wurde, auch Gebiete, die sich rings um die alte Stadt erstreckten und unter städtischer Rechtshoheit standen. Beide Gebietsteile zusammen umfassten den so genannten Burgfrieden, der schon 1340 urkundlich erwähnt wurde und in dem die Rechtshoheit von Landshut noch galt. Zur genauen Festlegung des Verlaufs der Grenze bediente man sich meist natürlicher Grenzen. 1508 werden „steinerne Marschsäulen“ erwähnt, die auf der einen Seite das bayerische Herzogswappen und auf der anderen Seite das Wappen der Stadt Landshut tragen: z.B. am Nordfriedhof, beim Hascherkeller und in der Münchner.