Freilassing
Das Wappen wurde am 07. April 1936 vom Reichsstatthalter in Bayern, Herrn Franz von Epp, genehmigt und erlassen mit folgender Beschreibung: Das Wappen zeigt in rotem Feld ein weißes Pferd auf grünem Boden, das über ein goldenes Salzfass („Scheibe“) springt. Das springende, „freigelassene“ Pferd ist ein volkstümliches Sinnbild für Freiheit und den Ortsnamen Freilassing, der von „freier (nicht abgabepflichtiger) Weide“ hergeleitet wird. Das goldene Salzfass symbolisiert den früheren Gemeindenamen Salzburghofen (bis 1923), die große wirtschaftliche Bedeutung des Salzhandels auf der nahen alten Salzstraße und der Salzschifffahrt auf der Salzach