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Im Jahre 1875 wurden der Stadt Gelsenkirchen die Stadtrechte verliehen. Das heißt, eigentlich nur einem Teil der Stadt, die heute diesen Namen trägt – und zwar der „Landgemeinde Gelsenkirchen“, seit 1868 Verwaltungssitz und Hauptort des Amtes Gelsenkirchen: „Auf den Bericht vom 22. November d.Js. will Ich der im Kreise Bochum belegenen Gemeinde Gelsenkirchen die Städte-Ordnung für die Provinz Westfalen vom 19. März 1856 hiermit verleihen und zugleich genehmigen, dass die genannte Gemeinde fortan auf dem Provinzial-Landtag von Westfalen im Stande der Städte vertreten werde“, verfügte am 29. November 1875 Wilhelm I., König von Preußen. Die neue Stadt Gelsenkirchen, zu jenem Zeitpunkt wenig mehr als 11.000 Einwohner zählend, war geschaffen!